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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Verbindlichkeit

Die 4Z GmbH - nachfolgend 4Z - liefert, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, unter Zugrundlegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Planungsleistungen jeglicher Art.

Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Mit der Bestellung bzw. Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Auftraggeber sowie die 4Z, die nachfolgenden Bedingungen vollinhaltlich einzuhalten.

Abweichende Bedingungen des Kunden, die nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird. Jede Abweichung von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf die ausdrückliche und schriftliche Bestätigung durch die 4Z GmbH.

Angebot und Vertragsabschluss

Vertragsgegenstand ist die im Angebot-, ggf. der Auftragsbestätigung oder einem Vertrag beschriebene Leistung. Mündliche und telefonische Vereinbarungen erhalten erst durch unsere schriftliche Bestätigung Verbindlichkeit. Die Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten. Die bestätigte Bestellung ist unwiderruflich. Der Vertrag zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist nach unterzeichneter Auftragserteilung geschlossen.

 

Preise

Es gelten die jeweils im Angebot, dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung festgelegten Preise, zuzüglich der aktuellen, gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Festpreisvereinbarung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Anpassungen, Korrekturwünsche und nachträgliche Änderungen und Leistungen sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten.

Zusatzkosten

Folgende Kosten sind nicht Bestandteil der vereinbarten Auftragssumme und werden gesondert berechnet:

  • Gebühren, Prüfstatikkosten, Honorare für Sonderfachleute und Hausanschlusskosten der öffentlichen Versorgungsträger.

  • Mehrkosten, die auf eine vom Bauherrn zu vertretender Behinderung des Bauablaufs zurückzuführen sind.

  • Kosten für eventuelle notwendige Zusatzmassnahmen bei Zufahren, Absperrungen etc.

  • Erstellung eines Bauantrages, sofern erforderlich

Zudem ist der Auftraggeber verpflichtet, zusätzliche Kosten für die Unterbringung vor Ort, für kontinentale Mahlzeiten und für den Transport vor Ort, sowie sämtliche Nebenkosten in angemessener Höhe, die vor Ort oder auf der An- oder Abreise entstehen, zu tragen.

 

Eine angemessene Preiserhöhung erfolgt ausserdem insbesondere, wenn:

  • Art und Umfang der vereinbarten Lieferung oder Leistung aufgrund des Kunden eine Änderung erfahren haben;

  • Das Material oder die Ausführung Änderungen erfahren, weil die vom Kunden gelieferten Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben oder unvollständig waren;

  • Überstundenzuschläge und Zuschläge für Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit, die vom Kunden verlangt werden.;

  • Nachgewiesene Mehrlieferungen an Arbeit und Material, die in der Offerte oder Auftragsbestätigung nicht aufgeführt sind.

 

Zahlungsbedingungen

Zahlungen werden nach Erhalt der Rechnung vor Auslieferung der Ware fällig. Eine davon abweichende Zahlungsvereinbarung kann zwischen den Parteien nur schriftlich getroffen werden. In allen Fällen ist die 4Z berechtigt, den Versand oder die Übergabe von unbezahlten Dienstleistungen, von der Bestellung einer Sicherheit, wie die Aushändigung eines unwiderruflichen und bestätigten Akkreditivs oder der Übergabe einer Bankbürgschaft durch eine international anerkannte Bank, abhängig zu machen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die 4Z über den Betrag verfügen kann. Die 4Z ist zu Teilleistungen berechtigt, die anteilig zu vergüten sind. Es besteht keine Verpflichtung, die Dienstleistung oder Ware an den Kunden vor Erhalt der geforderten Sicherheiten zu übergeben. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur möglich, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der 4Z anerkannt sind.

Leistungserfüllung

Texte, Skizzen, Entwürfe, Probedrucke usw., die nach Absprache mit dem Kunden zwecks zügiger Arbeitsaufnahme in seinem Sinne, noch vor Bestellung und Auftragsbestätigung erstellt werden, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

 

Mit der Übergabe der Pläne / Dateien an den Kunden gilt die Leistung des Vertrages der 4Z als erfüllt. Die Übergabe erfolgt mittels Datenträger und oder elektronischer Datenübermittlung. Aufträge und Leistungen werden gemäss Beschreibungen des Auftraggebers durchgeführt. Die 4Z kann Leistungen durch einen Subunternehmer anfertigen lassen.

 

Lieferfristen

Der verbindliche Terminplan wird gesondert zwischen den Parteien schriftlich vereinbart. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschliesslich unverbindliche Angaben. Die angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäss und rechtzeitig zu erfüllen und insbesondere die für die Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben zu sorgen und die vereinbarte Anzahlung zu leisten.

Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderung.

 

Für die Dauer der Prüfung von Vorabzügen ist gegebenenfalls die Lieferzeit unterbrochen. (Es gilt das Datum des Absendens an den Auftraggeber bis zum Datum des Eintreffens seiner Stellungnahme.)

 

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat die 4Z auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die 4Z ist berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

 

Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.

 

Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der 4Z setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

 

Mängel und Haftung

Die 4Z haftet für eine verschuldet fehlerhafte Vertragserfüllung, das heisst, bei Verletzung der Sorgfalts- und Treuepflicht, bei Nichteinhaltung von vereinbarten Fristen oder Terminen sowie bei ungenügender Kosteninformation. Die Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Die 4Z hat das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

 

Geringfügige Abweichungen von der Auftragsbeschreibung und Unklarheiten sowie minimale Änderungen bei der Auftrags- und/oder

Leistungsbeschreibung berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Schadensersatzansprüche gegen die 4Z sind ausgeschlossen.

 

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt die 4Z von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

 

Untersuchungspflicht und Beanstandungen

Die 4Z übernimmt keine Gewährleistung und Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der erhaltenen Kundenvorlagen, besonders bei Dienstleistungen für die Erstellung von CAD-Zeichnungen ab übermittelten Vorlagen des Auftraggebers in Daten- oder Papierform. Abweichungen zu den Vorlagen des Auftraggebers und die daraus entstehenden Folgen wird jegliche Haftung vollumfänglich abgelehnt.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten ist der Standort der 4Z. Gerichtsstand für beide Parteien ist in der Schweiz. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Schweizer Recht. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen können jederzeit einseitig und ohne Rücksprache mit dem Kunden durch die 4Z abgeändert werden.

 

 

Seengen, November 2020     

4Z

Engineering

© 2021 4Z-Engineering GmbH

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